- Das Ausstellen einer EG-Konformitätserklärung wird von der Maschinenrichtlinie gefordert.
- Ohne Risikobeurteilung und Konformitätserklärung darf der Hersteller weder eine CE-Kennzeichnung an seiner Maschine anbringen, noch diese Maschine in Verkehr bringen.
- Die UVV-Vorschriften regeln die Prozesse zur betriebs- und anwendersicheren Handhabung von technischen Arbeits- und Betriebsmitteln.
- Die Unfallverhütungsvorschriften stellen die für jedes Unternehmen und jeden Versicherten verbindlichen Pflichten bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar.