EG-Konformitätserklärung (CE-Kennzeichnung)

Ohne EG-Konformitätserklärung kein Inverkehrbringen

- Das Ausstellen einer EG-Konformitätserklärung wird von der Maschinenrichtlinie gefordert.

- Ohne Risikobeurteilung und Konformitätserklärung darf der Hersteller weder eine CE-Kennzeichnung an seiner Maschine anbringen, noch diese Maschine in Verkehr bringen.

 

 

UVV (Unfallverhütungsvorschrift)

UVV steht für Unfall-Verhütungs-Vorschrift und ist eine Vorschrift der Berufsgenossenschaften

- Die UVV-Vorschriften regeln die Prozesse zur betriebs- und anwendersicheren Handhabung von technischen Arbeits- und Betriebsmitteln.  

- Die Unfallverhütungsvorschriften stellen die für jedes Unternehmen und jeden Versicherten verbindlichen Pflichten bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar. 

Druckversion | Sitemap
© 2017, STS Automotive GmbH. Alle rechte vorbehalten.